Beitragsordnung

Fassung vom 13.01.2024 mit Beschluss der Gründungsversammlung.

§ 1 Grundsatz, Änderung und Aufhebung der Beitragsordnung:

Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann durch die Mitgliederversammlung durch Beschluss geändert oder aufgehoben werden. Im Falle der Aufhebung ist eine Nachfolgeregelung zu treffen, in der mindestens die Höhe des jährlich zu zahlenden Mitgliedsbeitrages geregelt ist. Eine rückwirkende Änderung ist ausgeschlossen.

§ 2 Mitgliedsbeitrag:

  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Neue Mitglieder haben unabhängig vom Datum ihres Eintritts in den Verein den Jahresbeitrag für das laufende Geschäftsjahr in voller Höhe zu entrichten.
  2. Die Beiträge werden jeweils zum 31. März fällig und werden am nächstmöglichen Bankarbeitstag eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. In Abstimmung mit der/dem Kassierer*in kann im begründeten Einzelfall eine andere Zahlungsweise vereinbart werden.
  3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für:
    1. Privatpersonen mindestens 24 €
    2. Gemeinnützige juristische Personen ohne Gewinnerzielungsabsichten und politische Parteien mindestens 80 €
    3. Alle anderen juristischen Personen mindestens 150 €

§ 3 Beitragsermäßigung, Stundung, Beitragsbefreiung:

  1. Abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 1 zahlen Ehrenmitglieder keinen Mitgliedsbeitrag.
  2. Über weitere begründete Beitragsermäßigungen, Stundungen oder zeitlich befristete Beitragsbefreiungen entscheidet der Vorstand auf Antrag.

§ 4 Aufnahmegebühr:

  1. Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr.

§ 5 Inkrafttreten:

Diese Beitragsordnung tritt zum 13.01.2024 mit der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung des Pride Ulm.Neu-Ulm e.V. in Kraft.